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Seniorenrat

Im Seniorenrat sind ehrenamtlich je eine Vertreterin oder ein Vertreter ab dem Alter 50+ aus jeder Gemeinde tätig. Die Seniorenräte der acht Vertragsgemeinden treffen sich drei Mal jährlich zu einer gemeinsamen Sitzung, um alterspolitische Entwicklungen in den Gemeinden einzuschätzen. Dabei werden mögliche Massnahmen zu bezahlbarem altersgerechten Wohnraum, Mobilität im Alter oder die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Information der älteren Bevölkerung diskutiert.

Auftrag

  • Der Seniorenrat setzt sich für Anliegen und Interessen ein, welche die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung der älteren Bevölkerung und deren Angehörige unterstützt.
  • Er vertritt die Anliegen der älteren Bevölkerung gegenüber politischen Behörden und gibt Empfehlungen ab.
  • Er setzt sich für die altersgerechte Lebensqualität in der Gemeinde ein.
  • Er unterstützt eine anwenderfreundliche und niederschwellige Information der älteren Bevölkerung innerhalb der Gemeinde.
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