Seniorenrat
Im Seniorenrat sind ehrenamtlich je eine Vertreterin oder ein Vertreter ab dem Alter 50+ aus jeder Gemeinde tätig. Die Seniorenräte der neun Vertragsgemeinden treffen sich drei Mal jährlich zu einer gemeinsamen Sitzung, um alterspolitische Entwicklungen und Themen in den Gemeinden zu diskutieren.
Auftrag
- Der Seniorenrat setzt sich für Anliegen und Interessen ein, welche die Eigenständigkeit und Selbstbestimmung der älteren Bevölkerung und deren Angehörige unterstützt.
- Er vertritt die Anliegen der älteren Bevölkerung gegenüber politischen Behörden und gibt Empfehlungen ab.
- Er setzt sich für die altersgerechte Lebensqualität in der Gemeinde ein.
- Er unterstützt eine anwenderfreundliche und niederschwellige Information der älteren Bevölkerung innerhalb der Gemeinde.



